24-mal Menschen Zukunft ermöglichen
Privatkonkurs reformieren!
21.12.2014
Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel des wirtschaftlichen Neubeginns durch Schuldenregulierungsverfahren. Zurzeit wird in Österreich die Restschuldbefreiung im Regelfall erst nach 7-jähriger Verfahrensdauer erteilt, zum anderen gilt eine hohe Mindestquote.
Diese Hürde macht gerade einkommensschwachen Personen einen Neustart fast unmöglich. Nirgendwo sonst in Europa dauert das Verfahren so lange und kaum wo existiert eine Mindestquote als Entschuldungshürde. In den meisten europäischen Staaten ist hingegen eine Tendenz der Entschuldungsdauer von etwa 5 hin zu drei Jahren auszumachen.