Stellungnahme der Diakonie zur Notverordnung
Notverordnung ohne Not
Die Diakonie hat den Verordnungsentwurf der Bundesregierung begutachtet und kommt wie bisher zum Ergebnis: Für eine derart weitreichende Maßnahme, mit der Menschenrechte in Österreich außer Kraft gesetzt werden könnten, müsste eine massive Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit vorliegen. Die öffentliche Sicherheit ist jedoch nach der Judikatur des EuGH erst dann gefährdet, wenn die Existenz eines Staates in Hinblick auf das Funktionieren seiner Einrichtungen und seiner wichtigen öffentlichen Dienste sowie das Überleben seiner Bevölkerung bedroht sind.
Wird diese Verordnung in Kraft gesetzt, zwingt unsere Regierung - durch die nicht nachvollziehbare Rechtsauslegung des EU-Vertrages - die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten, um zu verhindern, das jedes EU Land auch bei geringen Anlässen ermutigt werden könnte, EU-Recht außer Kraft zu setzen.
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